Informationen für Eltern

Sehr geehrte Eltern

Sie haben meinen Namen im Entscheid der KESB oder des Gerichts gelesen. Ich wurde beauftragt, die Interessen Ihres Kindes im laufenden Verfahren zu vertreten. Dabei handle ich unabhängig und ausschliesslich im Auftrag Ihres Kindes so, als hätte es mich selbst mandatiert.

Mein Ziel ist es, Ihrem Kind den Grund des Verfahrens, den Ablauf und mögliche Entwicklungen in einer altersgerechten und verständlichen Weise zu erklären und es während des gesamten Prozesses zu begleiten. Ich möchte, dass Ihr Kind sich sicher fühlt, verstanden wird und weiss, dass seine Sichtweise ernst genommen wird.

Um dies zu ermöglichen, baue ich eine vertrauensvolle Beziehung auf, nehme mir Zeit und höre aufmerksam zu. Ihre Unterstützung ist dabei sehr wertvoll.

Im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen das Kindeswohl und der Kindeswille. Ich prüfe sorgfältig, ob der Wille Ihres Kindes stabil, eigenständig und altersentsprechend gebildet ist. Sollte dieser Wille ausnahmsweise dem Wohl des Kindes widersprechen, kann eine abweichende Empfehlung notwendig sein. Grundsätzlich strebe ich jedoch eine einvernehmliche und tragfähige Lösung an, die für Ihr Kind langfristig gut ist.

Da Verfahren im Familien- und Kindesschutzbereich oft zeitnah geführt werden, möchte ich Ihr Kind und Sie möglichst bald persönlich kennenlernen. Je nach Situation kann dies bei Ihnen zu Hause, in meinem Büro oder an einem neutralen Ort wie der Schule oder der Kita stattfinden.

Falls es für das Verfahren notwendig ist, führe ich mit Ihrer Schweigepflichtentbindung Gespräche mit weiteren Bezugspersonen wie Lehrpersonen, Ärztinnen und Ärzten oder Therapeut:innen. Selbstverständlich informiere ich Sie vorab über jeden Schritt.

Nach Abschluss meiner Abklärungen erstelle ich einen Bericht für die KESB oder das Gericht. Darin halte ich meine Beobachtungen fest, beurteile die Situation und spreche eine Empfehlung aus. Als sorgeberechtigte Eltern erhalten Sie diesen Bericht direkt von mir oder über die Behörde.

Wenn Sie Fragen haben oder etwas unklar ist, dürfen Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.


Finanzierung

Als Kindesverfahrensvertreterin nehme ich keine direkte Bezahlung von Ihnen oder Ihrer Familie entgegen. Die KESB oder das Gericht entscheidet über meinen Einsatz und regelt auch die Kosten. In vielen Fällen werden diese von den Eltern oder im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege einstweilen vom Staat übernommen. Die staatliche Kostenübernahme erfolgt jedoch nur vorläufig und kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden; der Rückerstattungsanspruch verjährt nach zehn Jahren. So wird sichergestellt, dass jedes Kind die notwendige Begleitung erhält, auch wenn die Kosten nicht sofort selbst getragen werden können.


Sabrina Merkens

CAS Kindsvertretung

BA. Sozialarbeiterin (FH)

Votum-Kind

Sabrina Merkens

Adresse: Badenerstrasse 333

Postleitzahl: 8003 Zürich

Mobil: +41 79 479 73 95

s.merkens@votum-kind.ch

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