Sabrina Merkens

vertretung von kindern und jugendlichen 

in KESB- und Gerichtsverfahren

Was ist eine Kindesverfahrensver-tretung? 


Kinder und Jugendliche haben das Recht, bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, angehört und ernst genommen zu werden. Dieses Recht ist unter anderem in der UN-Kinderrechtskonvention sowie im Schweizer Recht verankert.

Eine Kindesverfahrensvertretung wird von einem Gericht oder einer Behörde eingesetzt, wenn die Interessen eines Kindes oder einer jugendlichen Person in einem Verfahren besonders geschützt werden sollen. Sie sorgt dafür, dass die Sichtweise, Bedürfnisse und Anliegen des Kindes in den Entscheidungsprozess einfliessen.

Gerichtliche und behördliche Verfahren können für Kinder und Jugendliche belastend und schwer verständlich sein. Die Kindesverfahrensvertretung begleitet sie während des Verfahrens, erklärt altersgerecht, was geschieht, beantwortet Fragen und schafft einen sicheren Rahmen, in dem Wünsche, Sorgen und Bedürfnisse offen geäussert werden können.

Ziel der Kindesverfahrensvertretung ist es, Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben und dazu beizutragen, dass ihre Rechte und ihr Wohl im Verfahren angemessen berücksichtigt werden.

Meine Rolle als Kindesverfahrensver-tretung


Als Kindesverfahrensvertreterin vertrete ich ausschliesslich die Interessen des Kindes oder der jugendlichen Person. Ich bin unabhängig und weder den Eltern noch einer Behörde oder dem Gericht verpflichtet.

Ich verschaffe mir ein umfassendes Bild der Situation, führe Gespräche mit dem Kind oder Jugendlichen sowie mit den beteiligten Fachpersonen und Bezugspersonen. Die gewonnenen Erkenntnisse bringe ich im Verfahren ein und setze mich dafür ein, dass die Anliegen und Bedürfnisse des Kindes angemessen berücksichtigt werden.

Dabei arbeite ich respektvoll, transparent und lösungsorientiert. Mein Ziel ist es, Kinder und Jugendliche während oft herausfordernder Verfahren verlässlich zu begleiten und ihre Rechte wirksam zu stärken.

Rechtlicher Rahmen

Die Kindesverfahrensvertretung wird durch ein Gericht oder eine Behörde eingesetzt, wenn die Interessen eines Kindes in einem Verfahren besonders geschützt werden sollen. Als Kindesverfahrensvertreterin vertrete ich ausschliesslich die Interessen des Kindes und handle unabhängig von den übrigen Verfahrensbeteiligten.

Die gesetzliche Grundlage bilden insbesondere das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB), die Zivilprozessordnung (ZPO), die Strafprozessordnung (StPO) sowie die UNO-Kinderrechtskonvention.

Scheidungsverfahren

Eine Trennung oder Scheidung stellt für Kinder und Jugendliche oft eine grosse Herausforderung dar. Als Kindesverfahrensvertreterin nehme ich ihre Anliegen und Bedürfnisse auf und bringe diese im Verfahren ein. Ich sorge dafür, dass ihre Stimme gehört und ihre Interessen berücksichtigt werden.

Kindesschutzverfahren

Wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, können Kindesschutzmassnahmen notwendig werden. Als Kindesverfahrensver-treterin begleite ich das Kind während des Verfahrens, erkläre die einzelnen Schritte altersgerecht und vertrete seine Interessen gegenüber den Behörden.

Adoptionsverfahren

Eine Adoption bringt weitreichende Veränderungen für das Kind mit sich. Als Kindesverfahrensvertreterin begleite ich das Kind durch das Verfahren und stelle sicher, dass seine Anliegen und sein Wohl im Mittelpunkt stehen.

Opfervertretung von Kindern im Strafverfahren

Wird ein Kind oder Jugendlicher Opfer einer Straftat, kann eine Kindesverfahrensvertretung eingesetzt werden, um seine Interessen im Strafverfahren zu wahren. Ich begleite das Kind durch das Verfahren, erkläre die einzelnen Schritte altersgerecht und setze mich dafür ein, dass seine Rechte und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.




Fremdplatzierung

Eine Unterbringung ausserhalb der Familie ist für Kinder und Jugendliche oft mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Ich unterstütze sie dabei, ihre Sichtweise und Wünsche einzubringen und achte darauf, dass ihre Rechte und ihr Wohl im Verfahren angemessen berücksichtigt werden.



Besuchsrechts- und Kontaktregelungen

Fragen zum persönlichen Kontakt mit Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen können Kinder stark beschäftigen. Ich vertrete die Interessen des Kindes und setze mich dafür ein, dass seine Bedürfnisse und seine persönliche Situation in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.





Sabrina Merkens

CAS Kindsvertretung

BA. Sozialarbeiterin (FH)


Votum-Kind

Sabrina Merkens

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Kinderanwaltschaft CH - Sabrina Merkens

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